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Nachdem man Fieber in der Psychiatrie ja schlichtweg zu ignorieren scheint, hat mich auch die diagnostische Schiene bezüglich der genauen Demenzkategorie nicht mehr verwundert.

In einem der Gespräche mit den Psychiatern habe ich gefragt, an welcher Art der Demenz meine Mutter nun leide. Ich erhielt die Antwort „An Alzheimer Demenz“. Auf die Rückfrage, ob nicht ihr exzessiver Nikotingebrauch (30 Jahre lang zwischen 60 u. 90 Zigaretten täglich) zu einer arteriosklerotisch bedingten Demenz geführt haben könne, sagte mein telefonisches Gegenüber, man habe im (unsinnigerweise ohne Kontrastmittel) durchgeführten CCT keine alten Insulte (Schlaganfälle) feststellen können, in Ermangelung einer anderen Erklärung gehe man von einer Alzheimer Demenz aus. Im Klartext heißt das: wenn ein Psychiater sich bei einem Demenzkranken keinen diagnostischen Rat weiß (und DAS dauert ja meist nicht lange), vergibt er das Etikett „Alzheimer“ – sehr differenzierte Betrachtung von Patienten, nicht?

Zwar ist es durchaus korrekt, daß die Alzheimer Demenz eine Ausschlußdiagnose anderer Demenzarten ist, jedoch hat man es sich im Fall meiner Mutter zu einfach gemacht (wie ihr Krankheitsverlauf zeigt, den ich in den folgenden Artikeln darlegen werde). Keinesfalls darf man einen Menschen nach inadäquater Diagnostik mit einem solchen Etikett versehen.

Auf dem Gutachten stand als Diagnose „Dementielles Syndrom“. Wahrscheinlich ein Ergebnis der „Schwierigkeit“der Angehörigen.

Nach langer Blogpause zum Thema wegen vieler Akutsituationen melde ich mich nun also zurück. Diesmal aus der Retrospektive.

Eines schönen Dienstags erhielt ich einen Anruf aus der Psychiatrie. Meiner Mutter ginge es sehr schlecht – sie habe Fieber. In einem Nebensatz fiel die Bemerkung, sie habe bereits seit 4 Tagen Fieber. Als man dies das erste Mal festgestellt habe, sei es von allein gesunken. Diagnostische Maßnahmen (Labor, Röntgen, Urinstatus, Sonographie des Bauches wie von den Leitlinien gefordert) seien nicht eingeleitet worden – in der Psychiatrie tue man dies nicht. Meine Mutter habe wahrscheinlich eine Lungenentzündung (schlussendlich hat man ihr eine Blutgasanalyse gemacht, diese als eingeschränkt erkannt und ihre objektiv hörbare Dyspnoe zum Anlaß dieser Diagnose genommen). Auf meine Bitte hin, sie in Krankenhaus Altbekannt zu verlegen, erhielt ich die Antwort, sie werde sicher bald intubationsbepflichtig , man müsse sie in die Uniklinik H. verlegen – dort sei sie bereits avisiert und ein Bett vorhanden. Ich fasste den Sachverhalt zusammen („Ah, 4 Tage haben sie sie liegenlassen, jetzt wo sie nahe intubationspflichtig ist, wird sie ad hoc in ein fremdes Krankenhaus gekarrt, wo ihre gesamte Krankheitsgeschichte neu aufgerollt wird“), wurde als „unbequem“ eingestuft und erhielt die Versicherung, die Chefärztin riefe mich zurück.

Unterdessen sprang ich in mein Auto und raste ca. 150 km nachhause, holte Frau H. ab um mit ihr in Krankenhaus H. meine Mutter zu finden. In der Uniklinik hatte man, wie bei Lungenentzündung empfohlen sofort (schon 30 Minuten Verzögerung führen zu einer schlechteren Prognose) mit einer antibiotischen Therapie begonnen. Neben meiner Mutter traf ich dort einen Studienkollegen an, der mir verkündete, man habe  dort kein adäquates Bett für meine Mutter, die telefonische Übergabe des Psychiaters sei ungenügend gewesen (hatte ich mir ja bereits gedacht), mein Studienkollege war meiner Anregung gegenüber, sie in Krankenhaus Altbekannt zu verlegen, aufgeschlossen und so wurde Mutter auf Pritsche Nr. 3 und in Krankenhaus Altbekannt verfrachtet – ich kann es leider nicht anders ausdrücken.

In einem ihrer lichten Momente – das Narkosedelir klang ab – hat sie sich ausdrücklich „dieses unwürdige In-der-Welt-Herumgekarre“ verbeten.

Auf meine Rückfrage an die Chefärztin der Psychiatrie, warum man keine diagnostischen Maßnahmen bezüglich des Fiebers eingeleitet hatte, erhielt ich die Antwort „In der Psychiatrie tuen wir das nicht“ und  – wie schon so oft, das Etikett „schwierig“. Allerdings wird dieses Nichtstun noch ein Nachspiel haben.

Man muß bei allen Anträgen und Maßnahmen Präsenz zeigen – als ich heute einmal mehr beim Amtsgericht meines Heimatortes nachfragte, wie weit das Betreuungsverfahren gediehen sei, erhielt ich die Antwort, das psychiatrische Gutachten stehe noch aus. Das nächste Telefonat galt der sehr netten, praktisch orientierten Psychiaterin, die meine Mutter behandelt. Das Gutachten sei unterwegs, sagte sie. In dem sehr netten Gespräch fiel auch der Satz „Wenn Ihre Frau H. da ist, ist ihre Mutter viel adäquater!“ Frau H. ist formell die langjährige Haushälterin meiner Mutter, tatsächlich integrales Mitglied meiner (unserer) Patchworkfamilie. Unsere Frau H. ist bereits älter als meine Mutter – geistig und körperlich jedoch fitter.

Ich werde also dafür sorgen, daß die Dosis von Frau H. möglichst groß sein wird.

Unterdessen läßt Muttern ihre Unleidlichkeit an mir aus – soll und darf sie auch.