Wenige Tage vor ihrem Tod wurde die (8 Wochen zuvor) erbetene gesetzliche Betreuung denn tatsächlich eingerichtet. Es hat 8 Wochen gedauert – ohne die nicht notarielle Generalvollmacht wäre sicher manches noch schwieriger geworden als es ohnehin schon war. Ich kann denjenigen, die noch die Wahl haben, ob sie eine notarielle Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung einrichten sollen oder nicht, nur raten, es zu tun. Ab einem gewissen Vermögen muß man nämlich dem Staat für die Einrichtung einer solchen Betreuung einen bestimmten Betrag zahlen. Es hätte also sein können, daß ich trotz vorhandener Schulden zusätzlich wegen Grundvermögen Geld hätte bezahlen müssen. In meinem Fall hat sich die Rechtspflegerin die Akte vom Nachlaßgericht angefordert und die finanzielle Situation zurecht als schwierig eingestuft, so daß ich nicht zahlen muß. Für zehn Tage ineffektive Betreuung wäre das sicher sehr ärgerlich gewesen.